Mittelgeber :
Forschungsbericht : 1994-1996
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Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung eines an sich deliktischen Verhaltens bilden seit je her einen Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls. Vor dem Hintergrund der "Mauerschützen-Fälle" an der früheren innerdeutschen Grenze hat auch das alte Problem des "rechtswidrigen verbindlichen Befehls" im Strafrecht eine neue Aktualität erlangt. Dabei geht es vor allem darum, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen innerdienstliche Weisungen, deren Ausführung durch den Untergebenen im Außenverhältnis rechtswidrig ist, verbindlich sein können. Dabei ergibt sich, daß dies keineswegs nur in den bisher angenommenen Fällen möglich ist. Eine weitere Frage ist sodann, ob der Untergebene hier gerechtfertigt oder nur entschuldigt ist.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96